Interne Vorschriften des Wohnmobilstellplatzes Camping&Yachts
Diese Vorschriften bestimmen die Rechte, Pflichten und das Verhalten der Gäste von Camping & Yachts (im Folgenden Wohnmobilstellplatz) in der Matrožu-Straße 7a, Riga:
- Während des Aufenthaltes auf dem Gelände des Wohnmobilstellplatzes erklärt sich der Gast mit der den Vorschriften einverstanden und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
- Um das Gelände des Campings bzw. die Räumlichkeiten zu mieten, muss der Gast das Anmeldeformular unter Vorlage eines Ausweises (Reisepass, Personalausweis) unterschreiben.
- Nach Unterzeichnung des Anmeldeformulars für den Aufenthalt auf dem Wohnmobilstellplatz leistet der Gast die Zahlung gemäß Preisliste, sofern er dies nicht bereits online getan hat.
- Der Campingplatz wird für 24 Stunden nach Ankunft des Gastes bezahlt. Bleibt der Gast länger als 24 Stunden, muss er für den gesamten Aufenthalt auf dem Wohnmobilstellplatz bezahlen.
- Einfahrt auf das Gelände des Wohnmobilstellplatzes ist im Zeitraum von 9:00 bis 20:00 Uhr möglich. Wenn Sie zu einem anderen Zeitpunkt auf das Gelände fahren oder es verlassen müssen, ist dies mit der Verwaltung des Wohnmobilstellplatzes abzustimmen. Für Fußgänger ist das Gelände ohne zeitliche Begrenzung offen.
- Nur Gäste, die einen Stellplatz für ein Fahrzeug mieten, dürfen einen Zeltplatz auf dem Gelände des Wohnmobilstellplatzes nutzen.
- Die Gäste des Wohnmobilstellplatzes sind verpflichtet, die materielle Basis des Wohnmobilstellplatzes zu schützen. Die Person, die für Sachschäden verantwortlich ist, trägt die volle Verantwortung.
- Beim Aufenthalt auf dem Wohnmobilstellplatz müssen die Gäste die allgemeinen Verhaltens- und Höflichkeitsregeln befolgen, die Kultur der gegenseitigen Beziehungen respektieren, die anderen Gäste, die Natur und die Umwelt respektieren. Es ist verboten, die anderen Gäste des Wohnmobilstellplatzes in irgendeiner Weise zu stören.
- Es ist verboten, Audio- und Videogeräte auf dem Gelände des Wohnmobilstellplatzes zu installieren. Wenn es notwendig ist, Audiogeräte oder andere Soundsysteme zu installieren, muss dies im Voraus mit der Verwaltung des Wohnmobilstellplatzes und gegebenenfalls auch mit der Stadtverwaltung von Riga vereinbart werden. Es ist verboten, andere Gäste auf dem Gelände des Wohnmobilstellplatzes mit der Lautstärke von Audiogeräten zu stören.
- Die Verwendung von Pyrotechnik ist auf dem Gelände des Wohnmobilstellplatzes verboten.
- Der Besitzer ist voll verantwortlich für die Haltung seines Haustieres auf dem Wohnmobilstellplatz. Es ist verboten, Haustiere unbeaufsichtigt zu lassen.
- Während des Aufenthaltes auf dem Wohnmobilstellplatz verpflichtet sich der Gast, von 23.00 Uhr bis 08:00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten.
- Auf dem Gelände des Wohnmobilstellplatzes dürfen sich nur die im Registrierungsformular angegebenen Personen aufhalten.
- Kinder unter 18 Jahren können sich unter der Aufsicht eines Elternteils oder einer autorisierten Person auf dem Gelände des Wohnmobilstellplatzes aufhalten.
- Das Fahrzeug muss an einem von der Stellplatzverwaltung festgelegten Ort abgestellt werden.
- Auf dem Gelände des Wohnmobilstellplatzes darf das Fahrzeug nur von einer durch den Wohnmobilstellplatz registrierten Person geparkt werden, wofür eine Gebühr bezahlt werden muss.
- Anhänger müssen auf dem Gelände des Wohnmobilstellplatzes auf speziell eingerichteten, von der Stellplatzverwaltung festgelegten Plätzen abgestellt werden. Die Chemietoiletten der Anhänger müssen in speziell gekennzeichneten Bereichen geleert werden.
- Zelte müssen auf dem Gelände des Wohnmobilstellplatzes nach vorheriger Anmeldung bei der Wohnmobilstellplatzverwaltung an den dafür vorgesehenen Plätzen aufgestellt werden.
- Auf dem Wohnmobilstellplatz müssen Elektrogeräte gemäß den Sicherheitsvorschriften verwendet werden.
- Auf dem Territorium des Wohnmobilstellplatzes gibt es separate Duschen für Männer und Frauen. Die Benutzer des Wohnmobilstellplatzes verpflichten sich, separate Duschen für Männer und Frauen gemäß der an der Eingangstür des Duschraums ausgehängten Liste zu benutzen.
- Es ist verboten, auf dem Gelände des Wohnmobilstellplatzes Feuer zu machen.
- Auf dem Gelände des Wohnmobilstellplatzes sind elementare Sauberkeit und Ordnung einzuhalten. Verschmutzen Sie nicht die Räumlichkeiten und das Territorium.
- Die Verwaltung des Wohnmobilstellplatzes übernimmt keine materielle Verantwortung für das persönliche Eigentum der Gäste und die Bewahrung des Eigentums der Gäste.
- Der Gast und seine Begleitpersonen verpflichten sich auf dem Gelände des Wohnmobilstellplatzes, sämtliche in der Republik Lettland und auf dem Gebiet von Riga geltenden gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.
- Der Gast und seine Begleitpersonen müssen das Gelände des Wohnmobilstellplatzes verlassen, wenn gegen die Regeln verstoßen und den Anweisungen der Parkverwaltung nicht Folge geleistet wird. Der Preis für den Aufenthalt wird nicht erstattet.
- Der Gast wird darüber informiert, dass die personenbezogenen Daten von ihm und den im Anmeldeformular angegebenen Personen in dem Umfang verarbeitet werden, der für die Erfüllung dieser Bestimmungen und die Erbringung von Wohnmobilstellplatz-Dienstleistungen erforderlich ist.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Erholung!
Mit freundlichen Grüßen
Die Verwaltung von Camping & Yachts